Leistung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) legt fest, bei welchen Tätigkeiten Beschäftigten eine Vorsorge angeboten oder verpflichtend durchgeführt werden muss. Ich führe diese Vorsorgen direkt in Ihrem Unternehmen durch, gebündelt an festen Terminen. Ihre Beschäftigten müssen dafür nicht einzeln in eine Praxis fahren.
Drei Arten der Vorsorge
Die ArbMedVV unterscheidet drei Vorsorgeformen. Welche für einen Arbeitsplatz gilt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
- Pflichtvorsorge: Muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig durchgeführt werden, etwa bei Lärm über bestimmten Grenzwerten, bei bestimmten Gefahrstoffen oder bei Feuchtarbeit über vier Stunden täglich. Ohne Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.
- Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Beschäftigten entscheiden über die Teilnahme. Typische Anlässe sind Bildschirmarbeit, Lärm unterhalb der Pflichtgrenze oder Tätigkeiten mit Hautbelastung.
- Wunschvorsorge: Beschäftigte können sie verlangen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Gesundheit vermuten.
Häufige Vorsorgeanlässe im Mittelstand
- Lärm (früher G20)
- Bildschirmarbeit (früher G37)
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher G25)
- Tätigkeiten mit Atemschutz (früher G26)
- Feuchtarbeit und Hautbelastung (früher G24)
- Gefahrstoffe wie Schweißrauche, Lösemittel, Stäube
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, etwa in Pflege und Lebensmittelbetrieben (früher G42)
Was der Arbeitgeber erhält und was nicht
Nach jeder Vorsorge erhalten Sie eine Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und dem Termin der nächsten Vorsorge. Befunde, Diagnosen und Untersuchungsergebnisse bleiben zwischen den Beschäftigten und mir. Diese Trennung ist gesetzlich vorgegeben und Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte die Vorsorge als vertrauliches Angebot annehmen.
Mit der Frist auf der Bescheinigung plant Ihre Personalabteilung die Folgetermine, in der Regel nach drei Jahren.
Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
Neben der Vorsorge führe ich Einstellungsuntersuchungen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eignungsuntersuchungen durch, etwa für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten wie Staplerfahren oder für Arbeiten mit Absturzgefahr. Anders als bei der Vorsorge erhalten Sie hier eine Bescheinigung über das Ergebnis der Eignungsbeurteilung: geeignet, geeignet mit Auflagen oder nicht geeignet. Befunde bleiben auch dabei bei den Beschäftigten und mir. Mehr dazu im Wissensbeitrag „Eignungsuntersuchungen“.
FAQ
Häufige Fragen zu: Arbeitsmedizinische Vorsorge
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung?
Die Vorsorge dient dem Schutz der Beschäftigten und ist Teil des Arbeitsschutzes; Sie erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme und die nächste Frist. Eine Eignungsuntersuchung prüft, ob jemand eine bestimmte Tätigkeit ausüben kann; hier erhalten Sie eine Bescheinigung über das Ergebnis. Beide Termine lassen sich an einem Vor-Ort-Tag verbinden.
Wie oft muss eine Vorsorge wiederholt werden?
Das hängt vom Anlass ab. Übliche Intervalle liegen zwischen 12 und 36 Monaten. Die Frist steht auf jeder Vorsorgebescheinigung.
Können alle Vorsorgen im Betrieb stattfinden?
Die meisten ja. Für Beratung, Anamnese, Seh- und Hörtest, Lungenfunktion oder Blutabnahme reicht ein ruhiger Raum mit Tisch und zwei Stühlen, in dem Privatsphäre und ärztliche Schweigepflicht gewährleistet sind. Für Einzeluntersuchungen und Untersuchungen mit speziellen Geräten stehen nach Bedarf Praxisräume zur Verfügung. Was im Einzelfall nötig ist, klären wir vorab.
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihren Betrieb?
Schildern Sie kurz Ihren Betrieb. Sie erhalten eine Einschätzung, welcher Betreuungsumfang passt, und ein unverbindliches Angebot.
