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Leistung

Betriebsärztliche Betreuung

Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss betriebsärztlich betreut werden. Umfang und Form hängen von Größe, Branche und Gefährdungen ab. Ich übernehme diese Aufgabe als externe Betriebsärztin: im Regelfall vor Ort in Ihrem Betrieb, ohne einzelne Praxisbesuche für Ihre Beschäftigten und mit einer Ansprechpartnerin, die Ihr Unternehmen kennt.

Was betriebsärztliche Betreuung umfasst

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viel Einsatzzeit dafür je nach Betriebsgröße und Gefährdungsgruppe vorzusehen ist. Innerhalb dieser Zeit berate ich Sie bei allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

  • Beratung der Geschäftsführung und der Führungskräfte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung aus arbeitsmedizinischer Sicht
  • Beratung zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten
  • Mitwirkung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Beratung zu Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz und zu Beschäftigten mit Behinderung
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses

So läuft die Zusammenarbeit

Zu Beginn klären wir den Betreuungsbedarf: Welche Tätigkeiten gibt es im Betrieb, welche Gefährdungen, welche Vorsorgeanlässe? Daraus entsteht ein Betreuungsplan mit festen Terminen vor Ort. Vorsorgen für Beschäftigte bündeln wir an diesen Tagen, damit für Ihre Organisation möglichst wenig zusätzlicher Aufwand entsteht.

Zwischen den Terminen bin ich telefonisch und per E-Mail für Rückfragen erreichbar. Änderungen im Betrieb, etwa neue Arbeitsplätze, Stoffe oder Maschinen, besprechen wir kurzfristig.

Für welche Unternehmen sich das eignet

Eine externe Betreuung vor Ort eignet sich vor allem für mittelständische Betriebe mit etwa 10 bis 250 Beschäftigten, die keinen eigenen Betriebsarzt beschäftigen, aber eine feste ärztliche Ansprechpartnerin wollen. Für kleinere Betriebe kommt je nach Branche auch das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft in Frage. Auch dazu berate ich Sie.

FAQ

Häufige Fragen zu: Betriebsärztliche Betreuung

Ab wann braucht mein Unternehmen einen Betriebsarzt?

Grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten. Der Umfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängt von Betriebsgröße und Branche ab. Für Kleinbetriebe gibt es je nach Berufsgenossenschaft alternative Betreuungsmodelle.

Erfährt der Arbeitgeber medizinische Ergebnisse?

Nein. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber. Sie erhalten eine Bescheinigung darüber, dass eine Vorsorge stattgefunden hat, keine Befunde.

Wie wird die Betreuung abgerechnet?

In der Regel über eine jährliche Betreuungsvereinbarung auf Basis der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, ergänzt um Einzelleistungen. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach einem kurzen Erstgespräch.

Betriebsärztliche Betreuung für Ihren Betrieb?

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb. Sie erhalten eine Einschätzung, welcher Betreuungsumfang passt, und ein unverbindliches Angebot.

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